Seit 01.01.2026 ist eine vollständige Dokumentation aller Pflanzenschutzmittel-Anwendungen verpflichtend – mit erweiterten Pflichtangaben (u. a. Anwender, Datum/Uhrzeit, Aufwandmenge, Flächenname/Georeferenzierung, EPPO-Code/BBCH-Stadium, Produkt/Zulassungsnummer, Flächengröße).
Ab 01.01.2027 müssen Aufzeichnungen zusätzlich elektronisch und maschinenlesbar vorliegen (z. B. JSON, XML, CSV – kein PDF). Für Lohnunternehmer gilt: Aufzeichnungen sind unverzüglich an Auftraggeber weiterzugeben.
Hinweis: Wir bieten eine passende Lösung – inklusive Pflanzenschutzmittel-Portal im Intrexx – und unterstützen bei Einführung und Prozessaufbau.
Ihr Ansprechpartner – Marvin Werth!
