Digitale Personalakte ab 01.01.2027: Entgeltunterlagen revisionssicher digital vorhalten
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber sozialversicherungsrelevante Entgeltunterlagen digital und revisionssicher vorhalten. Betroffen sind u. a. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, DEÜV- und SV-Nachweise sowie Beitragsnachweise.
Wichtig ist die Revisionssicherheit: Dokumente müssen so gespeichert werden, dass sie nicht unbemerkt verändert werden können – in der Praxis erfordert das eine strukturierte digitale Archivierung (z. B. DMS).
Unser Tipp: Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Ende 2026, um Prozesse umzustellen und eine passende Softwarelösung einzuführen. Wir unterstützen Sie gern bei Einführung und Umsetzung.
Hinweis: Mit unserer WUNDS Zeiterfassung erzeugen und verwalten Sie Arbeitszeitnachweise digital – eine wichtige Grundlage für die digitale Personalakte und Prüfungen.
Arbeitszeiterfassung: Digitale Pflicht seit 2026 – und unsere WUNDS Zeiterfassung hilft dabei
Seit 2026 ist die Arbeitszeiterfassung verpflichtend (Basis: BAG-Urteil 2022 / EuGH). Erfasst werden müssen Beginn, Ende, Gesamtdauer und Pausen – minutengenau, auch im Homeoffice. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, die Dokumentation dennoch erforderlich.
Mit unserer WUNDS Zeiterfassung erfassen Sie Arbeitszeiten digital, zuverlässig und auswertbar – damit Sie Pflichten erfüllen und zugleich Transparenz im Betrieb gewinnen.