Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsverordnung
Die energetische Nutzung von Biomasse wird unter den Bedingungen der
Nachhaltigkeitsverordnung finanziell gefördert. Unternehmen, die Teil der Prozesskette
sind (also z.B. von der Ölfruchterfassung, über den Handel bis hin zur Ölproduktion),
müssen sich zertifizieren lassen, um auch zukünftig nachhaltige Ware handeln zu dürfen.
Die Verordnung findet nach aktuellem Stand Anwendung ab dem 1.1.2011; es werden
jedoch bereits die eingelagerten Bestände aus 2010 Berücksichtigung finden. Die
Verwaltung der erforderlichen Unterlagen ist also umgehend umzusetzen.
Von der Zertifizierung betroffen ist natürlich auch das bei Ihnen eingesetzte Waren-
wirtschaftssystem A.eins, da hier die Daten anfallen, die für die Dokumentation und
Massenbilanzierung erforderlich sind. Eine Lösung über externe Produkte ist deshalb nicht
sinnvoll, weil dann Doppelarbeiten anfallen und permanent Abstimmprobleme zu lösen
sein werden.
A.eins wird kurzfristig um ein lizenzpflichtiges Modul dergestalt erweitert, dass die z.Z.
relevanten Anforderungen komfortabel erfüllt werden können:
· Verwaltung der Selbsterklärungen der Landwirte fruchtartspezifisch
· Nachhaltigkeitskennzeichen am Artikelstamm
· Verwaltung von Standardwerten und Umrechnungsfaktoren je Fruchtart
· Berücksichtigung betriebsindividueller Standardwerte je Fruchtart
· Behandlung nachhaltiger und nicht nachhaltiger Ware auf einem Artikelkonto
· Berücksichtigung von Anlieferung, Abholung und Streckenabwicklung
· Berücksichtigung eigener Ware und Einlagerungen
· Ermittlung von Massebilanzen für einstellbare Zeiträume
Für die Nutzung des Moduls ist kein Update erforderlich, es wird mit einer
Programmroutine in die bestehende A.eins Version ab Rel. 7.2 installiert.
Informationsstand 15.06.2010, weitere Informationen folgen nach Veröffentlichung an dieser Stelle.
