Rückverfolgung
Am 1.1.2005 sind erweiterte gesetzliche Anforderungen an die Dokumentationspflichten und Nachweis- führung (Rückverfolgung, tracking & tracing) der Unternehmen der Nahrungsmittelbranche in Kraft getreten. Inhaltlich ergeben sie sich letztlich aus der konkreten Organisations-/Produkt- und Risikostruktur eines Unternehmens:
- Handel abgepackter Lebensmittel
- Erzeugung und Vertrieb von Lebensmitteln in einem kontinuierlichen Produktionsprozess
- Chargenorientierte Produktion
- Erfassung der Rohstoffe in nachvollziehbaren Einheiten oder als „fließender“ Zugang an Lagerstandorten und Lagerplätzen
- Berücksichtigung qualitativer Daten (MHD, Analysewerte)
Entsprechend dieser unterschiedlichen Anforderungen stellt A.eins verschiedene Rückverfolgungs- verfahren zur Verfügung.
Nachweis des Belegflusses
- je Beleg und je Position im Beleg wird der interne Belegfluss dokumentiert
- An jedem Punkt der Kette kann das “woher – wohin” angezeigt werden
Streckengeschäft
- Zusammenfassung aller zusammengehörenden Ein- und Verkäufe
- automatische Archivierung der Vorgänge
interne Buchungen
Dokumentation aller internen Buchungsvorgänge als Buchungssatz und Buchungsbeleg
- Lager- und Lagerplatzumbuchungen
- Artikelumbuchungen
- Umpackungen
- Produktion
Partieverwaltung, Chargenverfolgung
- Nachweis aller Bewegungen auf einer Partie / Charge
- Nachweis über die gesamte Prozesskette
- Einkauf
- Verarbeitung / Produktion
- Einlagerung / Auslagerung
- Lieferung / Verkauf
EAN 128 und Rückverfolgung
In der innerbetrieblichen Logistik spielt der EAN 128 eine große Rolle. Dieser Intelligente Barcode ist in A.eins (Stammdaten, Bewegungsdaten) voll integriert. Daten, die hiermit lückenlos innerbetrieblich und im Außenverhältnis kommuniziert werden können, sind z.B.:
- Nummer der Versandeinheit NVE
- Chargennummer
- Mindesthaltbarkeitsdatum MHD
- Artikelnummer
- Menge
- Gewicht
- etc.
